Häufig gestellte Fragen

Wem melde ich meine Adressänderung?

Teilen Sie uns bitte sämtliche Änderungen (Anschrift, Telefonnummer, Notfallnummer, etc.) telefonisch oder als E-Mail an die Klassenlehrkraft mit.

Kann ich mein Kind vom Schulbesuch beurlauben?

In begründeten Ausnahmefällen können Eltern ihr Kind während der Schulzeit vom Unterricht befreien lassen. Bei eintägigen Beurlaubungen entscheidet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schulleitung. Das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund religiöser Feste, ist der Klassenleitung rechtzeitig mitzuteilen.

Gibt es schulische Beratungsmöglichkeiten?

Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken oder häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen. Sprechen Sie vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern Ihres Kindes. Unsere Beratungslehrkraft, Frau Kampf, steht Ihnen außerdem gern bei Fragen oder Schwierigkeiten zur Verfügung. Sie erreichen Sie unter folgender E-Mail Adresse: yvonne.kampf@abs-cux.de. 
Darüber hinaus vermitteln wir auch Kontakte zum schulpsy-chologischen Beratungsdienst oder zu den Jugendhilfestationen.

Welche Aufgaben hat die Elternvertretung?

Die gewählten Elternvertreter bilden den Schulelternrat. Dieser trifft sich in der Regel zweimal im Jahr und unterstützt die Schule bspw. bei Schulfesten oder anderen Veranstaltungen. Die Elternvertreter wählen weitere Vertreter für Fachkonferenzen, die Gesamtkonferenz und für den Schulvorstand.
Unser Wunsch: Beteiligen Sie sich konstruktiv und aktiv an der pädagogischen und äußeren Gestaltung des Schullebens.

Gibt es einen Ablageort für Fundsachen?

Fundsachen werden im Erdgeschoss neben dem Lehrerzimmer an den Kleiderhaken gesammelt. Das Beschriften mit einem Namen erweist sich als sehr hilfreich!

Dürfen Smartphones oder Smartwatches von den Kindern in der Schule benutzt werden?

Die Nutzung von Smartphones ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird das Smartphone von der Lehrkraft an sich genommen und nach dem Unterricht den Erziehungsberechtigten umgehend ausgehändigt. Bei Verlust oder Schäden wird keine Haftung übernommen.
Für Smartwatches gilt: Es sind nur solche Uhren erlaubt, die einen Schulmodus besitzen. Dieser muss während der kompletten Schulzeit, inklusive der Pausen, aktiviert sein.

Wie kann ich mein Kind krankmelden?

Im Krankheitsfall informieren Sie uns bitte telefonisch über das Sekretariat, damit noch am selben Morgen Klarheit über den Verbleib Ihres Kindes besteht. Eine Krankmeldung per E-Mail an die Klassenlehrkraft ist ebenfalls möglich und ausreichend.
Ärztliche Routineuntersuchungen sollten in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen.

Muss mein Kind wenn es krank ist die verpassten Aufgaben nachholen?

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollte zunächst einmal die Genesung des Kindes im Vordergrund stehen. Prinzipiell gilt: Kranke Kinder müssen verpasste Aufgaben nicht sofort nachmachen und auch keine Hausaufgaben erledigen. Natürlich steht es Ihnen jedoch frei, verpassten Lernstoff mit Ihrem Kind nachzuholen und die Materialien dafür einzuholen. Ansonsten holen die Kinder die Aufgaben sukzessive nach, wenn sie wieder gesund sind. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Sie als Eltern sich um die Materialien aktiv bemühen müssen und sie nicht irgendwo hinterlegt sind.

Die Bereitstellung von Inhalten auf einem Padlet ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Sollten Materialien durch Nachbarschaftskinder oder Geschwister mitgenommen werden, so ist es hilfreich, die Kinder noch einmal an die Mitnahme und das Abholen in der Klasse des kranken Kindes hinzuweisen. Auch muss nicht jedes Arbeitsblatt bearbeitet werden! Kranke Kinder sind in erster Linie krank.

Aufgrund des hohen Aufkommens von Vertretungsunterricht ist es für die Kolleginnen und Kollegen nicht immer ersichtlich, wer für wen etwas mitnimmt. Bei längeren Krankheitsphasen Ihres Kindes hilft sicher eine Kontaktaufnahme und Absprache mit der Klassenleitung. Auch eine Materialversorgung vor dem Unterricht ist für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht leistbar.

Für wen finden AGs statt?

Die AGs (“Arbeitsgemeinschaften”) finden für alle Dritt- und Viertklässler in einer sechsten Stunde der Woche statt. Die Angebote variieren dabei von Schuljahr zu Schuljahr. Die AGs werden nach jedem Halbjahr gewechselt. Die Einwahl erfolgt immer zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres.

Mein Kind hatte einen Schulunfall. Was muss ich tun?

Alle Schulkinder sind während der Schulzeit gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Pausen, auf den direkten Schulweg (Umwege und ein Verlassen des Schulgeländes während der Pausen sind nicht erlaubt!) und auch auf alle Schulveranstaltungen (Klassenfahrten, Wanderungen oder Sportfeste, etc.).
Unfälle, die während des Schulalltags oder auf dem Schulweg passieren, sind umgehend beim Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) zu melden. Unsere Sekretärin schreibt die Meldung nach den eingereichten Angaben.